Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.IAAP-DACH.org veröffentlichten Website (öffentlicher Bereich) der IAAP D-A-CH.

Als deutschsprachige Niederlassung der IAAP (International Association of Accessibility Professionals) sind wir im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom 20.08.2024 bis 26.08.2024 durchgeführten Selbstbewertung. Tester: Marcus Morba, Regine Gessner und Vanessa Schwab.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise erfüllt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte konnten bisher noch nicht barrierefrei umgesetzt werden:

  1. Website
    1. Einige Seiten enthalten Elemente mit gleicher ID (WCAG 2.1 A 4.1.1).
    2. Die Tabelle zur Darstellung des Minikalendars im Teilbereich Veranstaltungen enthält keine Attribute zur genaueren Beschreibung der Kopfspalten und Tabellenzellen (WCAG 2.1 A 1.3.1).
    3. Einige Seiten beinhalten eine nicht vollkommen korrekte Überschriften-Struktur, da manchmal ein Überschriften-Level übergangen wird (WCAG Best-Practice)
  2. PDF- und Word Dateien
    1. Einige der zur Verfügung gestellten Word- und PDF-Dateien beinhalten Bilder ohne Alternativ-Text und sind nach Matterhorn 1.02 13-004 bzw. WCAG 2.1 A 1.1.1 nicht Level-A konform.
    2. Einige der zur Verfügung gestellten PDF-Dateien enthalten einen nicht korrekten "XMP Metadata Stream" (Matterhorn 1.02 06-001), sowie keinen PDF/UA-Identifier (Matterhorn 1.02 06-001), sind aber dennoch ISO 14289 konform.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind für 2024/2025 geplant.

  • Regelmäßige Prüfung der Webseite (mindestens 1x pro Quartal) und Dokumente auf Barrierefreiheit.
  • Monatliches automatisches Monitoring.
  • Behebung von Barrieren, welche durch Nutzer und IAAP-Mitglieder gemeldet werden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.08.2024 erstellt und zuletzt am 02.09.2024 aktualisiert.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen via E-Mail kontakt@iaap-dach.org oder per Telefon unter der Nummer 0157-50156485 an. Desweiteren können Sie uns Fehler auch via Webformular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Die Vorlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit stammt von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik (BFIT-Bund). Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit herunterladen.